Behandlungen
von Zysten
Eine Zyste (gr. Kystis= Blase) kann man als in sich abgeschlossene im Knochen oder im Weichgewebe gelegene ausgekleidete Hohlräume verstehen.
Diese meist mit flüssigen oder gasförmigen Substanzen gefüllten gutartigen Gebilde wachsen in aller Regel langsam und und nehmen stetig an Größe zu. Durch ihr verdrängendes Verhalten gegenüber anderen Strukturen wird das umliegende Gewebe durch kontinuierliches Größenwachstum bisweilen auf Kosten der Zyste resorbiert.
Informationen
Kieferzysten verhalten sich in vielen Fällen auf lange Zeit hin unauffällig und können dadurch unbemerkt an Größe gewinnen. Geäußerte Beschwerden können sich recht unklar als Ausdruck eines eines Druckgefühls im Kiefer oder an den Zähnen äußern. Dabei können langsam wachsende Auftreibungen des Knochens, sowie Veränderung der Zahnstellungen zu einander beobachtet werden.
Oft stellen sich Zysten jedoch als Zufallsdiagnosen bei Routineuntersuchungen dar.
Neben einer Inspektion der Mundhöhle und deren benachbarter Strukturen ist vor allem die Röntgenuntersuchung von großer Bedeutung. Nur die Zusammenschau aller ermittelten Befunde kann Aussage über die Art und Größe der zystischen Veränderung und Umfang der Behandlung geben. Mitunter muss zu genaueren Diagnose eine dreidimensionale Röntgendiagnostik mit unserem DVT oder auch eine Probeentnahme stattfinden.
Grundsätzlich liegen dem Umgang mit Zysten im Kieferbereich und deren angrenzenden Geweben zwei Verfahren zu Grunde. Zum einen die gezielte und vollständige Entfernung der Zyste, sowie deren feingewebliche Aufarbeitung (Zystektomie, häufig), zum anderen die Eröffnung und offene Abheilung bei z.B. großen Zysten mit Nähe zu schützenwerten anatomischen Strukturen (Zystostomie, selten). Das Therapieziel, die Regeneration, kann durch die Anwendung beider Methoden erreicht werden und muss in jedem Fall individuell definiert werden. Eine zusätzliche Auffüllung des entstandenen Kieferdefektes kann sinnvoll sein.
Daten & Fakten
Aufenthalt
1–3 h
OP-Dauer
0,5–2 h
Betäubung
örtliche Betäubung, Sedierung oder Narkose
Nachbehandlung
Kontrolle und Nahtentfernung nach 7 Tagen
Arbeitsunfähigkeit
7 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähigkeit
nach 7 Tagen
Ergebnis sichtbar
sofort
Kosten
OP Leistung der gesetzl. Krankenkassen; ggf. DVT und Füllmaterialien als private Zusatzleistung kostenpflichtig